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Krankenversicherung

Einmal richtig frei  

Der Tag der Entscheidung – das ist für Selbstständige und Freiberufler der Tag, an dem sie sich zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse entscheiden. Denn Selbstständige und Freiberufler sind generell versicherungsfrei – und können wählen, ob sie weiter in der gesetzlichen Kranken-Versicherung versichert sein wollen oder in der privaten.  

Wer in der gesetzlichen bleibt, der zahlt die Beiträge bemessen nach dem zu versteuernden Einkommen. Sinkt das Einkommen, muss auf jeden Fall den Mindesttarif für freiwillig Versicherte der jeweiligen Krankenversicherung zahlen. Beitragsobergrenze ist wie bei den ArbeitnehmerInnen die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 41 400 Euro pro Jahr.  

Wählen können die Selbstständigen oft zwischen mehreren Tarifen – je nach dem, wie zum Beispiel die Krankengeld-Regelung formuliert wird. Egal, ob selbstständig oder angestellt, Kinder und Ehepartner mit sehr geringem oder gar keinem Einkommen sind mit versichert.  

Wer jedoch die Leistungen der Kranken-Versicherung über die gesamte Versicherungszeit garantiert haben will, der wechselt in die private Kranken-Versicherung. Eine Entscheidung, die nur in Ausnahmefällen rückgängig gemacht werden kann. Generell gilt: die private Kranken-Versicherung garantiert Leistungen, muss dafür allerdings im Laufe der Jahre die Beiträge anheben. Die Leistungen der gesetzlichen Kranken-Versicherung werden vom Gesetzgeber reduziert, wenn die Kosten und damit die Beiträge zu sehr steigen. Also: Bei der privaten Kranken-Versicherung gibt es Leistungsstabilität und Beitragsrisiko, bei der gesetzlichen Kasse das Leistungsrisiko und – vielleicht – stabilere Beiträge.  

Welche Entscheidung für Sie günstiger ist, das hängt von den persönlichen Lebensumständen ab. Bei der Analyse und der Suche nach der richtigen Versicherung helfen wir Ihnen gerne.

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