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Betriebshaftpflicht-Versicherung

Hoppla – nicht aufgeräumt, Kunde gestolpert: Haftpflichtfall  

Es ist schnell passiert. Ihr Mitarbeiter lässt ein Kabel liegen, ein Passant stolpert: Bein gebrochen, Sie zahlen. Oder der Kunde stolpert unglücklich über ihre Fußmatte, Sie haben im Winter den Gehweg vor dem Laden nicht früh genug vom Eise befreit … Oder noch schlimmer: Ihre Mitarbeiter – oder gar Sie – reparieren beim Kunden, irgendwas geht irgendwann garantiert schief, diesmal ist die EDV des Kunden hin: Haftpflichtfall.  

Denn wie bei der Privatperson gilt auch für Betriebe als eigenständige juristische Person: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Kurz und knapp heißt dieser Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches: Sie haften für die Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter verschuldet haben – und zwar unbegrenzt.  

Das kann die Existenz Ihres Betriebes kosten – und darum gehört die Betriebshaftpflicht-Versicherung zum Pflicht-Programm für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen. Und zwar möglichst mit der Versicherungssumme von mindestens zwei Millionen Euro.  

Wichtig: So vielfältig wie die unternehmerischen Aktivitäten sein können, so vielfältig sind auch die Versicherungs-Möglichkeiten. Die Versicherungswirtschaft hat sich auf die unterschiedlichsten Ansprüche eingestellt. Schließen Sie nicht einfach einen Standard-Vertrag ab, sondern informieren Sie sich zuvor gründlich über die Möglichkeiten.

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