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Kranken-Versicherung

Gesetzlich oder privat – klare Regeln für Arbeitnehmer und Selbstständige  

Eine Gesundheitsreform jagt die nächste. Klar ist: Wer zum Arzt geht, der zahlt. In 2006 mehr als in 2005. Und bis 2007 ist es noch lang. Einiges lässt sich nicht vermeiden – doch Ärger über die falsche Versicherung, der lässt sich umgehen. Allerdings nur für die, die sich zu den Besserverdienenden zählen können. Für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die brutto weniger als 47.250 €  – inklusive Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld – im Jahr verdienen (3.938 €/Monat), schreibt das Gesetz klar vor: Ab in die gesetzliche Krankenkasse. Also in die Allgemeine Ortskrankenkasse, eine Ersatzkasse oder Betriebskrankenkasse. Alle, die diese „Versicherungspflichtgrenze“ überschreiten, dürfen wählen: entweder in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben und den Höchstbeitrag zahlen. Der berechnet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 42.750 € Einkommen im Jahr (3.562 € Monat). Wer die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, darf in die private Kasse wechseln und individuellen Versicherungsschutz vereinbaren.  

Den Freiberuflichern und die Selbstständigen wiederum ist die Wahl abgenommen worden. Nach dem schlichten Grundsatz, dass all die, die nicht sozialversicherungspflichtig arbeiten, auch nicht in die gesetzliche Krankenversicherung dürfen, müssen sie in die private Kranken-Versicherung. Es sei denn, es gibt wie bei den Künstlern und Journalisten eine gesetzlich eingerichtete Pflichtversicherung – in diesem Falle über die Künstlersozialkasse (KSK).  

Für – fast – alle anderen gilt: Hinein in die private Krankenkasse. Es sei denn, Sie haben oder planen Kinder, dann raten auch wir oft auch Unternehmerinnen und Unternehmern zur gesetzlichen Kranken-Versicherung. Wer sich aus guten Gründen für eine private Krankenkasse entscheidet, dem helfen wir bei der Wahl der entsprechenden Kasse gerne – online haben wir auf dieser Homepage erste Entscheidungshilfen zusammengestellt.

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